Pflegeelternrecht
Rechtsberatung im Pflegeelternrecht in Düsseldorf
Wenn das Jugendamt die Rückführung betreibt oder die Herkunftsfamilie das Kind zurückfordert: Ich vertrete Pflegeeltern gegenüber Jugendamt und Familiengericht.
Sicherheit für Ihre Pflegefamilie
Pflegeeltern tragen die Verantwortung für ein Kind, haben aber selten die rechtliche Stellung, die dieser Verantwortung entspricht. Wenn die Herkunftsfamilie das Kind zurückfordert oder das Jugendamt eine Rückführung vorbereitet, entscheidet sich innerhalb weniger Wochen, wo das Kind aufwächst.
Ich begleite Sie in dieser Lage – von der ersten Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt bis zum Verfahren vor dem Familiengericht.
Meine Leistungen:
- Verbleibensanordnung nach § 1632 Abs. 4 BGB
- Abwehr von Herausgabeverlangen der Herkunftseltern
- Umgangsrecht der Pflegeeltern nach § 1685 BGB
- Übertragung von Sorgeangelegenheiten nach § 1630 Abs. 3 BGB
- Vertretung gegenüber dem Jugendamt, Hilfeplangespräche
- Fragen zu Pflegegeld und Hilfe zur Erziehung (SGB VIII)
- Adoption von Pflegekindern
Ihr Ansprechpartner
Häufige Fragen zum Pflegeelternrecht
Antworten auf die häufigsten Fragen.